Die folgenden Mietbedingungen und Nutzungsregelungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen (im Folgenden als “Mieter” bezeichnet) und dem Vermieter Fasssauna Parchim (im Folgenden als “Vermieter” bezeichnet) bezüglich der Miete der mobilen Fasssauna. Diese Bedingungen werden Teil des Mietvertrags und ergänzen die gesetzlichen Bestimmungen.
Die Buchung der Fasssauna stellt den Abschluss eines Mietvertrags zwischen dem Mieter und dem Vermieter dar.
Buchungen können schriftlich, telefonisch oder online über https://www.fasssaunaparchim.de erfolgen. Erfolgt die Buchung telefonisch, wird dem Mieter eine E-Mail mit der Rechnung zugesendet. Sobald die Zahlung oder die Anzahlung erfolgt ist, wird die Buchung bestätigt. Mündliche Vereinbarungen sind ungültig und müssen schriftlich festgehalten werden.
Die Buchungsbestätigung muss vom Mieter sofort nach Erhalt überprüft werden. Bei Unstimmigkeiten oder Fehlern muss der Vermieter unverzüglich informiert werden. Änderungen im Mietumfang erfordern ein neues Angebot.
Alle angegebenen Preise enthalten die Mehrwertsteuer.
Der Mieter kann die Zahlung per Banküberweisung oder bar bei Lieferung der Sauna wählen. Entscheidet sich der Mieter für die Barzahlung bei Lieferung, muss eine Anzahlung von 30 % per Banküberweisung geleistet werden. Der Betrag der Anzahlung wird dem Mieter mit dem Bestätigungsschreiben und der Rechnung mitgeteilt.
Die Kaution muss bei Lieferung der Sauna in bar bezahlt werden.
Die Kaution wird bei Rückgabe der Fasssauna ohne Schäden erstattet. Im Falle von Schäden wird die Kaution einbehalten und der Differenzbetrag nach der Schadensbewertung ausgezahlt. Reicht die Kaution nicht aus, ist der Mieter verpflichtet, den Schaden vollständig zu decken.
Die mobile Fasssauna wird am Miettag gegen 19 Uhr geliefert. Die erste Nacht ist ein Geschenk und wird dem Kunden nicht berechnet.
Die Rückgabe muss spätestens um 18 Uhr am Rückgabetag erfolgen.
Abweichende Zeiten müssen im Voraus mit dem Vermieter vereinbart werden.
Bei verspäteter Rückgabe wird der Mietzeitraum um einen weiteren kostenpflichtigen Tag verlängert.
Pünktlichkeit ist verbindlich. Bei Verzögerungen von mehr als 30 Minuten wird eine entsprechende Gebühr von der Kaution abgezogen.
Wenn der Vermieter die Sauna liefert, wird die Liefergebühr basierend auf der Entfernung vom Standort des Vermieters zum Standort des Mieters mit Google Maps berechnet, zu einem Preis von 3 € pro km. Diese Gebühr muss bei Lieferung in bar bezahlt werden.
Unverbindliche Reservierungen mit kostenlosem Rücktrittsrecht erfordern eine ausdrückliche Vereinbarung mit dem Vermieter.
Verlängerungen müssen rechtzeitig mit dem Vermieter vereinbart und im Voraus bezahlt werden.
Der Vermieter kann Buchungen ohne Angabe von Gründen stornieren. Bereits geleistete Zahlungen werden zurückerstattet.
Schriftliche Rücktrittserklärungen sind erforderlich.
Stornogebühren bei Rücktritt:
Bis zu 14 Tage vor Mietbeginn: 0 % des Auftragswertes
7 bis 13 Tage vor Mietbeginn: 25 % des Auftragswertes
2 bis 6 Tage vor Mietbeginn: 50 % des Auftragswertes
Weniger als 2 Tage vor Mietbeginn: 100 % des Auftragswertes
Die Nutzung der Fasssauna ist auf Deutschland beschränkt.
Die Sauna darf nur auf zugelassenen Flächen aufgestellt werden.
Der Mieter ist für die Eignung des Standorts verantwortlich und muss ggf. notwendige Genehmigungen einholen. Die Kosten hierfür trägt der Mieter.
Untervermietung ist nicht gestattet.
In Anwesenheit von Minderjährigen liegt die Aufsichtspflicht ausschließlich bei den Eltern oder erwachsenen Begleitpersonen.
Bei Lieferung der Sauna geht das Risiko von Schäden und Betriebsrisiken auf den Mieter über.
Wenn der Mieter die Sauna selbst transportiert, trägt er die Verantwortung für alle Schäden, die während des Transports entstehen.
Wenn der Mieter die Sauna nach der Lieferung durch den Vermieter bewegt, ist er ebenfalls für alle dabei entstehenden Schäden verantwortlich.
Die Haftung des Vermieters für nicht-körperliche Schäden ist auf das Dreifache des Mietpreises beschränkt, sofern der Vermieter grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat.
Der Mieter haftet für Schäden, die durch eigenes schuldhaftes oder risikosteigerndes Verhalten und unsachgemäße Nutzung der Fasssauna verursacht werden.
Der gemietete Anhänger ist für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen, jedoch ohne Vollkaskoversicherung. Ladungsschäden sind nicht versichert; der Mieter haftet für Schäden bis zu 10.000 €.
Der Mieter ist verpflichtet, alle Schäden, die durch fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten verursacht werden, zu ersetzen.
Der Mieter haftet für Transportschäden (Personen- oder Sachschäden).
Im Falle eines Unfalls, Brandes oder Diebstahls ist sofort die Polizei zu informieren und der Vermieter zu benachrichtigen.
Bei einem Unfall ohne polizeiliche Beteiligung muss ein Unfallbericht erstellt und Fotos gemacht werden.
Alle Namen und Adressen der am Unfall beteiligten Personen müssen im Schadensbericht festgehalten werden.
Der Mieter muss sich mit der Betriebsanleitung und dem Handbuch vertraut machen und alle Pflichten und Beschränkungen einhalten.
Der Mieter muss im Besitz eines gültigen Führerscheins für das Anhängermodell sein.
Der Anhänger muss von einem geeigneten Zugfahrzeug gezogen werden. Der Mieter muss alle notwendigen Informationen einholen.
Der Mieter verpflichtet sich, alle Verkehrsregeln einzuhalten.
Das Befahren von unbefestigten Straßen ist nicht gestattet.
Der Mieter haftet für Verstöße gegen Verkehrs- und Ordnungsrecht sowie gesetzliche Bestimmungen. Er trägt alle während der Nutzung anfallenden Gebühren, Bußgelder und Strafen.
Der Mieter kann wählen, die Sauna selbst zu reinigen oder eine Reinigungsgebühr von 20 € zu zahlen, damit der Vermieter die Reinigung übernimmt.
Die Sauna muss mit Handtüchern und sauberen Hausschuhen genutzt werden. In keinem Fall darf ein Mieter die Sauna oder den vorderen Bereich der Sauna mit Schuhen betreten. Sollte dies dennoch geschehen, hinterlässt es Flecken auf dem Holz und der Vermieter wird gezwungen sein, eine Reinigungsgebühr von der Kaution abzuziehen. Diese Art der Reinigung ist auf üblichem Weg nicht möglich und erfordert das Schleifen und Behandeln des Holzes.
Die Fasssauna wird in einem technisch einwandfreien Zustand übergeben. Geringfügige optische Mängel sind akzeptabel und können im Übergabeprotokoll festgehalten werden.
Vertragliche Ansprüche des Mieters verjähren innerhalb von drei Jahren für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit und innerhalb eines Jahres für alle anderen Ansprüche.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Standort des Vermieters.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Ungültige Klauseln werden durch rechtlich zulässige ersetzt.
Mit der Online-Buchung bestätige ich, dass ich die Mietbedingungen erhalten, gelesen und akzeptiert habe.
1. Die Nutzung der Fasssauna erfolgt auf eigene Gefahr. Bei gesundheitlichen Bedenken sollte vorher ein Arzt konsultiert werden.
2. Der Mieter ist verantwortlich für die Aufsicht über alle Saunabenutzer und das gesamte Inventar.
3. Die Sauna darf während des Betriebs niemals unbeaufsichtigt bleiben.
4. Metallgegenstände wie Ofen, Wassertank oder Fenstergriff werden sehr heiß und dürfen nur mit Schutzhandschuhen berührt werden.
5. Die Raumtemperatur darf 95 Grad Celsius nicht überschreiten. Bei Verstößen zahlt der Mieter eine Strafe von mindestens 50 Euro. Schäden werden nach der Vermietung überprüft und berechnet.
6. Die Sauna ist mit einer wiederaufladbaren Batterie ausgestattet, die an eine 220-Volt-Steckdose angeschlossen werden kann. Die Sauna sollte nicht benutzt werden, während die Batterie geladen wird.
7. Tiere dürfen nicht in die Sauna mitgenommen werden.
8. Schweiß darf nicht auf das Holz gelangen. Ausreichend große Handtücher müssen auf Sitz- und Liegeflächen sowie unter die Füße gelegt werden.
9. Schuhe müssen vor dem Betreten der Sauna ausgezogen werden. Saubere Hausschuhe sind erlaubt. Die Fußbänke dürfen nicht mit schmutzigen Füßen betreten werden.
10. Nur getrocknetes und unlackiertes Holz darf verwendet werden. Nie mehr als 3-4 Scheite Holz auflegen.
11. Die Sauna muss besenrein und mit leerem Aschebehälter zurückgegeben werden. Bei übermäßiger Verschmutzung zahlt der Mieter eine zusätzliche Reinigungsgebühr von mindestens 50 €. Weitere Reinigungskosten sind damit nicht ausgeschlossen.
12. Die Sauna muss nach der Nutzung ausreichend gelüftet werden.
13. Saunaaufgüsse dürfen nur mit geeigneten Mitteln vorgenommen werden. Alkohol oder alkoholhaltige Flüssigkeiten dürfen nicht auf die Saunasteine gegossen werden.
14. Saunakonzentrate/-öle dürfen nicht unverdünnt verwendet werden.
15. Die maximale Geschwindigkeit der mobilen Sauna beträgt 80 km/h.
16. Der Wassertank muss vor dem Transport entleert werden.
17. Vor der Nutzung der Sauna muss der Mieter sicherstellen, dass der Saunawagen mit allen vier Stützfüßen sicher am Boden befestigt ist und die Handbremse angezogen ist.
18. Die Zurrgurte müssen vor jeder Fahrt überprüft werden. Alle Anbauteile und Zubehörteile müssen eingefahren und gesichert sein.
19. Rauchen, Essen oder Trinken ist in der Sauna nicht gestattet.
20. Die Glastür muss vor dem Bewegen des Anhängers verschlossen und mit einer Sicherungskette gesichert werden.
Bitte beachten Sie, dass bei Nichteinhaltung der oben genannten Nutzungsbedingungen zusätzliche Gebühren erhoben werden können, um Schäden zu beheben oder die Sauna in ihren ursprünglichen Zustand zu versetzen. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Sorgfalt bei der Nutzung der Fasssauna.
Mieten eine Sauna für Ihr nächstes Abenteuer
Copyright © 2024 Fasssauna Parchim – All Rights Reserved.